Erdoğan und der Gedankenkrebs der Selbstzensur

Doğan Akhanlı frei von Selbstzensur – © 2015 Manfred Wegener / dogan-akhanli.de

Erdoğan möchte seine Gegner auch im Ausland durch drohende Strafverfolgung zur Selbstzensur zwingen. Doch schon durch Angst und Unsicherheit metastasiert dieser Gedankenkrebs. Ein Kommentar.

Drohende Zensur und Strafverfolgung wurde seit Anbeginn der Geschichte dazu eingesetzt, Menschen zum Schweigen zu bringen. Deswegen herrscht in Rechtsstaaten Meinungsfreiheit. Deswegen erhalten anderenorts Verfolgte bei uns Asyl.

Im eigenen Land ist es dem türkischen Präsidenten Erdoğan, wie Die Zeit berichtet, schon recht effektiv gelungen, Kritiker zur vorauseilend gehorsamen Selbstzensur zu zwingen. Doch das reicht ihm nicht: Er versucht selbst im ausländischen Asyl noch, zu seinen Gegnern durchzudringen.

Dazu nutzt er unter anderem die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol. In der vergangene Woche kam es so in Spanien zur Verhaftung des deutsch-türkischen Schriftstellers Doğan Akhanlı, die international massiv kritisiert wurde.

Wir müssen drohende Zensur und Strafverfolgung als machiavellistische Methoden verstehen, von denen der amerikanische Kommunikationswissenschaftler Kenneth Burke als „administrativer“ Rhetorik gesprochen hat:

Während tatsächliche Zensur und Strafverfolgung Mittel der Überwindung des politischen Gegners sind, welche Diktatoren wie Erdoğan im eigenen Land zur Verfügung stehen, dient die Drohung damit potentiell auch über die Türkei hinaus, dem Ziel der Überzeugung von Kritikern, sich doch lieber nicht zu äußern. Sie überzeugt natürlich nicht davon, dass keine Kritik nötig, aber davon, dass Kritik zu gefährlich ist. Etwa nach dem Prinzip:

„Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt.“

Und genau in diesem Sinne erzeugt die Verhaftung von Doğan Akhanlı – auch trotz seiner einen Tag später erfolgten Freilassung – einen unerträglichen (und überdies inakzeptablen) psychischen Druck zur Selbstzensur auf alle türkischen Dissidenten. Diese werden sich jetzt, ob sie oder wir das wollen oder nicht, zwei Fragen stellen:

  • Kann ich mich überhaupt noch darauf verlassen, dass ich hier im Asyl Meinungsfreiheit besitze?
  • Muss ich nicht besser schweigen, bevor auch das Asyl mich nicht mehr schützen kann?

Wie weit also reicht „Erdogans langer Arm“, wie Der Spiegel zur Verhaftung Akhanlıs schreibt?

Asyl muss auch Schutz vor Selbstzensur sein

Das in der Bundesrepublik in Art. 16a Abs. 1 GG garantierte Asylrecht ist – in der Formulierung der Bundeszentrale für politische Bildung:

das Recht eines aus politischen, rassischen, religiösen oder anderen Gründen Verfolgten, an einem vor Verfolgung sicheren Aufenthaltsort Zuflucht finden zu können.

Für dieses Recht muss der Rechtsstaat einstehen, und wir dürfen es nicht zulassen, dass Erdoğan unsere rechtsstaatlichen Mechanismen – und namentlich Interpol – für seine diktatorischen Zwecke missbraucht. Die Türkei hat in dieser Hinsicht ihre Glaubwürdigkeit verloren, wie unter anderem Cem Özdemir gegenüber dem Tagesspiegel betont.

Die Tagesschau schreibt:

„[Akhanlıs] Rechtsanwalt Uyar bezeichnete den Haftbefehl als ‚eindeutig rechtsmissbräuchlich‘ und […] warf dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vor, […] der Vorfall sei eine ‚gezielte Jagd der türkischen Regierung auf kritische Köpfe im Ausland‘.“

Erdoğan möchte offensichtliche in die Gedanken aller seiner Kritikern eindringen und dort ein Gefühl von Unsicherheit und Bedrohung verankern, womit er sie zur Selbstzensur zu zwingen hofft. Angesichts der Nachrichten über die Verfolgung von Journalisten in der Türkei kann man sich vorstellen, welcher Angst diejenigen in der Türkei Verbliebenen schon ausgesetzt sind. Und nun auch bei uns?

Angst zwingt zur Selbstzensur

„Journalisten brauchen Klarheit darüber, ob ein unbeschwerter Urlaubstrip ins Ausland im Knast endet“, heißt es bei der Tagesschau weiter. Mehr noch: Alle Kritiker brauchen vor allem die absolute Sicherheit, dass sie nicht unbescholten im Knast enden, sonst ist ihnen freie Arbeit nicht möglich. Das ist der ganze Zweck der Meinungsfreiheit und des Asyls für Dissidenten: Wir müssen ihnen absolute Sicherheit vor Verfolgung garantieren können, sonst werden viele sich auch hierzulande dem Gedankenkrebs der Selbstzensur ausgeliefert sehen, dazu also, vorsichtshalber doch nichts zu sagen.

Die Red Notice von Interpol – und das muss man noch einmal klar sagen – ist kein Haftbefehl. Sie ist nur die Warnung, dass in einem Land ein rechtskräftiger Haftbefehl gegen eine Person vorliegt. Es stand Spanien frei, diesen zu vollstrecken oder nicht. Doch ob nun Red Notice oder Internationaler Haftbefehl: Rechtsstaaten müssen bei diesen unter dem Blickwinkel der Rechtsstaatlichkeit prüfen. Man muss sich also jener von der F. A. Z. und Die Welt kolportierten Aussage von Martin Schulz anschließen:

„Es sei schon ein Skandal, wenn der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan in der Türkei unschuldige Menschenrechtsaktivisten und Journalisten verhaften lasse, sagte SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz. ‚Wenn er dies nun auch außerhalb des Territoriums der Türkei versucht, müssen wir uns als Europäer dem entschlossen entgegenstellen und sagen: So nicht!'“

Verwendetes Bild: © 2015 Manfred Wegener / dogan-akhanli.de.

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